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Im Sinne eines Repertoires soll künftig auch Planungsbestand im Auge behalten werden, der aus unterschiedlichen Gründen zur Zeit nicht realisierbar ist, zu dem es andererseits aber auch keine Alternativen gibt. Der Masterplan hält damit grundsätzlich auch an perspektivischen bzw. visionären Lösungen fest und verortet sie aus Gründen der Übersichtlichkeit auf drei zeitlich versetzten Ebenen. Diese drei Zeitschichten des Masterplans wurden in der Ämter+-Runde als beispielhafter, erster Entwurf abgestimmt. Verteilt auf die sieben Interventionsräume und die drei Zeitschichten kurzfristige Maßnahmen (0-5 Jahre), mittel-bis langfristige Maßnahmen (5-15 Jahre) und perspektivische Maßnahmen (15 Jahre+) ist das Planungsrepertoire in nachfolgender Übersicht aufgearbeitet.